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Was Sie nach Erhalt der Aufstellerlaubnis beachten müssen Nach Erhalt der Aufstellerlaubnis dürfen Sie Geldspielautomaten in ganz Deutschland aufstellen. Bevor Sie jedoch einen Geldspielautomaten tatsächlich aufstellen, müssen Sie bei der Gemeinde, in deren Bereich der Aufstellort liegt, eine Geeignetheitsbestätigung beantragen. Den Antrag hierzu finden Sie unter den Downloads. Die Gemeinde prüft, ob der gewählte Aufstellort (z.B. eine Gaststätte) im Sinne des § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung hierfür geeignet ist. Sobald Ihnen dies bestätigt wurde, dürfen Sie die Geldspielautomaten dort aufstellen. Sie möchten in Ihrer Gaststätte Geldspielgeräte aufstellen lassen?
| Spielkategorie | Konkrete Spiele | Anzahl Tische/Automaten (Beispiel) | Besonderheiten der deutschen Regelung |
|---|---|---|---|
| Tischspiele (Klassisch) | Roulette, Blackjack, Poker (versch. Varianten), Baccarat | 10-20 Tische | Höchsteinsätze gesetzlich begrenzt, Personenzwang |
| Spielautomaten (Slot Machines) | Verschiedene Geldspielautomaten | 50-200 Automaten | Höchsteinsatz pro Spiel meist 1 €, Sperrfunktion |
| Poker (Turniere/Cash Games) | Texas Hold'em, Omaha | Eigener Pokerbereich mit 5-15 Tischen | Oft eigenständige Poker-Lizenz, separate Gebühren |
Hierzu vergewissern Sie sich bei dem Geräteaufsteller, dass dieser im Besitz einer Aufstellerlaubnis und einer Geeignetheitsbestätigung für Ihre Gaststätte ist.
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- Spielbanken in modernen Stadtzentren (Urbanität)
- Spielbanken in Seenähe oder Flusslage (Ausblick)
- Spielbanken in historischen Gebäuden (Ambiente)
Erst dann ist er berechtigt Geldspielgeräte in Ihren Räumlichkeiten aufzustellen. Bitte beachten Sie, dass auch Sie als Gaststätteninhaber für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Spielrechts in die Pflicht genommen werden. Bei Verstößen kann nicht nur gegen den Aufsteller selbst, sondern auch gegen cas casino 5 euro einzahlungsbonus Sie ein Bußgeld verhängt werden. Die für den Bereich der Rennwett- und Lotteriesteuer geltenden Vordrucke und Merkblätter wurden an die ab Januar 2006 geltende Rechtslage angepasst. Die zu verwendenden Vordrucke stehen auf der Internetseite des in Baden-Württemberg zentral für den Bereich der Rennwett- und Lotteriesteuer zuständigen Finanzamts Karlsruhe-Durlach zum Download bereit.
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Was Sie nach Erhalt der Aufstellerlaubnis beachten müssen Nach Erhalt der Aufstellerlaubnis dürfen Sie Geldspielautomaten in ganz Deutschland aufstellen. Bevor Sie jedoch einen Geldspielautomaten tatsächlich aufstellen, müssen Sie bei der Gemeinde, in deren Bereich der Aufstellort liegt, eine Geeignetheitsbestätigung beantragen. Den Antrag hierzu finden Sie unter den Downloads. Die Gemeinde prüft, ob der gewählte Aufstellort (z.B. eine Gaststätte) im Sinne des § 33c Abs.
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3 Gewerbeordnung hierfür geeignet ist. Sobald Ihnen dies bestätigt wurde, dürfen Sie die Geldspielautomaten dort aufstellen. Sie möchten in Ihrer Gaststätte Geldspielgeräte aufstellen lassen? Hierzu vergewissern Sie sich bei dem Geräteaufsteller, dass dieser im Besitz einer Aufstellerlaubnis und einer Geeignetheitsbestätigung für Ihre Gaststätte ist. Erst dann ist er berechtigt Geldspielgeräte in Ihren Räumlichkeiten aufzustellen.
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Bitte beachten Sie, dass auch Sie als Gaststätteninhaber für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Spielrechts in die Pflicht genommen werden. Bei Verstößen kann nicht nur gegen den Aufsteller selbst, sondern auch gegen cas casino 5 euro einzahlungsbonus Sie ein Bußgeld verhängt werden. Die für den Bereich der Rennwett- und Lotteriesteuer geltenden Vordrucke und Merkblätter wurden an die ab Januar 2006 geltende Rechtslage angepasst. Die zu verwendenden Vordrucke stehen auf der Internetseite des in Baden-Württemberg zentral für den Bereich der Rennwett- und Lotteriesteuer zuständigen Finanzamts Karlsruhe-Durlach zum Download bereit. Die Vordrucke können wie folgt angewählt werden: Weitere Informationen zum Thema Glücksspiel erhalten Sie auch auf der Webseite Regierungspräsidiums Karlsruhe Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Vordrucke können wie folgt angewählt werden: Weitere Informationen zum Thema Glücksspiel erhalten Sie auch auf der Webseite Regierungspräsidiums Karlsruhe Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) in Verbindung mit Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG) Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
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Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) in Verbindung mit Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG) 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) in Verbindung mit Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG) Hier gelangen Sie zum Bürger-Service-Portal, wo Sie das Formular direkt online einreichen können. Hier gelangen Sie zum Bürger-Service-Portal, wo Sie das Formular direkt online einreichen können.
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Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken. Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a.
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Lotterien und Ausspielungen. Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen. An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt.
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Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) in Verbindung mit Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG) Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) in Verbindung mit Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG) 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) in Verbindung mit Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG) Hier gelangen Sie zum Bürger-Service-Portal, wo Sie das Formular direkt online einreichen können. Hier gelangen Sie zum Bürger-Service-Portal, wo Sie das Formular direkt online einreichen können. Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen.
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Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken. Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen. Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.
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An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt. An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt. An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt. Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben. Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei. An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt. An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt. Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben. Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.
Liste aller staatliche Spielbanken
Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein. Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung. Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort: Sie können die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer kleinen Lotterie, Ausspielung oder Tombola online beantragen oder die Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung online übermitteln. Folgende 87 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: Adelsdorf, Gemeinde - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Adelsdorf, Gemeinde - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Adelsdorf, Gemeinde - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Bad Neustadt a.d.Saale, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Bad Neustadt a.d.Saale, Stadt - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer kleinen Lotterie/Ausspielung/Tombola Bad Neustadt a.d.Saale, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Bad Neustadt a.d.Saale, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Coburg, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Coburg, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Coburg, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Erlangen, Stadt - Durchführung einer kleinen Lotterie beantragen Gerbrunn, Gemeinde - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Gerbrunn, Gemeinde - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Gerbrunn, Gemeinde - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Gunzenhausen, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Gunzenhausen, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Gunzenhausen, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Ingolstadt, Stadt - Glücksspiel; Onlineanzeige oder Anmeldung für eine Ausspielung Ingolstadt, Stadt - Glücksspiel; Onlineanzeige oder Anmeldung für eine Tombola Ingolstadt, Stadt - Glücksspiel; Onlineanzeige oder Anmeldung für kleine Lotterien Kaufbeuren, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Kaufbeuren, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Kaufbeuren, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Lindau (Bodensee), Große Kreisstadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Lindau (Bodensee), Große Kreisstadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Lindau (Bodensee), Große Kreisstadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Memmingen, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Memmingen, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Memmingen, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Neu-Ulm, Große Kreisstadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Neu-Ulm, Große Kreisstadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Neu-Ulm, Große Kreisstadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Pappenheim, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Pappenheim, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Pappenheim, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Regierung der Oberpfalz - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über das Gemeindegebiet hinaus Regierung der Oberpfalz - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über den Regierungsbezirk hinaus Regierung der Oberpfalz - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital über 5000 EUR Regierung der Oberpfalz - Anzeige einer kleinen Lotterie (Geldgewinne) mit Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Mittelfranken - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über das Gemeindegebiet hinaus Regierung von Mittelfranken - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Mittelfranken - Anzeige einer kleinen Lotterie (Geldgewinne) mit Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Niederbayern - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über das Gemeindegebiet hinaus Regierung von Niederbayern - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Niederbayern - Anzeige einer kleinen Lotterie (Geldgewinne) mit Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Oberbayern - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über das Gemeindegebiet hinaus Regierung von Oberbayern - Anzeige einer cas casino bonus mit 5 euro einzahlung kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Oberbayern - Anzeige einer kleinen Lotterie (Geldgewinne) mit Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Oberfranken - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über das Gemeindegebiet hinaus Regierung von Oberfranken - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Oberfranken - Anzeige einer kleinen Lotterie (Geldgewinne) mit Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Schwaben - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen über das Gemeindegebiet hinaus Regierung von Schwaben - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital über 5000 EUR Regierung von Schwaben - 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Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein. Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung. Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort: Sie können die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer kleinen Lotterie, Ausspielung oder Tombola online beantragen oder die Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung online übermitteln.
- Mindestalter 21 Jahre und Kleiderordnung
- Erforderlicher Personalausweis oder Reisepass
- Eintrittsgebühren und deren Verrechnung
- Hausordnungen der einzelnen Spielbanken
- Verbot des Handygebrauchs am Spieltisch
- Spielerschutz- und Sperrmöglichkeiten
Folgende 87 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: Adelsdorf, Gemeinde - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Adelsdorf, Gemeinde - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Adelsdorf, Gemeinde - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Bad Neustadt a.d.Saale, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Bad Neustadt a.d.Saale, Stadt - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer kleinen Lotterie/Ausspielung/Tombola Bad Neustadt a.d.Saale, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Bad Neustadt a.d.Saale, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Coburg, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Coburg, Stadt - 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Glücksspiel; Onlineanzeige oder Anmeldung für eine Ausspielung Ingolstadt, Stadt - Glücksspiel; Onlineanzeige oder Anmeldung für eine Tombola Ingolstadt, Stadt - Glücksspiel; Onlineanzeige oder Anmeldung für kleine Lotterien Kaufbeuren, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Kaufbeuren, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Kaufbeuren, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Lindau (Bodensee), Große Kreisstadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Lindau (Bodensee), Große Kreisstadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Lindau (Bodensee), Große Kreisstadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Memmingen, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Memmingen, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Memmingen, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Neu-Ulm, Große Kreisstadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Neu-Ulm, Große Kreisstadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Neu-Ulm, Große Kreisstadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Pappenheim, Stadt - Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes Pappenheim, Stadt - Anzeige einer kleinen Ausspielung mit einem Spielkapital von 650 EUR bis einschließlich 5000 EUR Pappenheim, Stadt - Anzeige einer kleinen Lotterie mit einem Spielkapital bis einschließlich 5000 EUR Regierung der Oberpfalz - 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